Aus den aktuell gegebenen Witterungsbedingungen hier der Hinweis auf die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Oberwiesen vom 21.03.2019 (Auszug):
Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege sowie besonders gefährlicher Fahrbahnstellen ist durch das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen wie Asche, Sand, Sägemehl oder Granulat herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Materialien bestreut werden. Schnee, der salzhaltige oder sonstige auftauende Mittel enthält, darf auf diesen Flächen nicht gelagert werden.
Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung sowie die Überwege so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Später Streuende haben sich an die bereits bestehende Gehwegrichtung der Nachbargrundstücke beziehungsweise an die Überwegrichtung des gegenüberliegenden Grundstücks anzupassen.
Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals täglich so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. § 6 Absatz 3 gilt entsprechend.
Die komplette Satzung finden Sie hier: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Oberwiesen vom 21.03.2019