Hannover / Donnersbergkreis – Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät Haushalten, bei aktuellen Werbeangeboten für intelligente Stromzähler (sogenannte Smart Meter) genauer hinzusehen. Konkret geht es um postalische Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH, die mit deutlichen finanziellen Einsparungen werben. Diese Briefe sorgen derzeit nicht nur in der Region Hannover für Aufmerksamkeit, sondern werden aktuell auch gezielt an Haushalte im Donnersbergkreis verschickt. Die Verbraucherschützer warnen: In der Praxis lassen sich die versprochenen Einsparungen für viele Verbraucher nicht realisieren.
Ersparnis oft nur unter bestimmten Bedingungen möglich
In der Werbung verspricht das Unternehmen eine jährliche Ersparnis von bis zu 131 Euro durch den Einbau eines Smart Meters und beruft sich dabei auf das Energiewirtschaftsgesetz. Die Verbraucherzentrale stellt jedoch klar: Diese Entlastung bei den Netzentgelten ist vom Gesetzgeber nur für Haushalte vorgesehen, die über sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ verfügen. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, private Wallboxen für E-Autos oder fest installierte Batteriespeicher.
„Mit dem Einbau eines Smart Meters allein lässt sich nicht automatisch Geld sparen“, betont René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer diese zusätzlichen technischen Geräte im Haus nicht besitzt, für den verpufft der versprochene finanzielle Nutzen.
Versteckte laufende Kosten im Blick behalten
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Kostenstruktur des Angebots. Zwar wirbt die Deutsche Messwesen damit, die Einbaukosten für den Zähler zu übernehmen, im Gegenzug fallen jedoch laufende Betriebskosten in Höhe von 99 Euro pro Jahr an.
Ein Vergleich zeigt, dass dies deutlich teurer sein kann als die gesetzliche Grundversorgung: Bei grundzuständigen Messstellenbetreibern (wie etwa den örtlichen Stadtwerken) gilt für Privathaushalte mit einem Stromverbrauch zwischen 10.000 und 20.000 Kilowattstunden aktuell eine gesetzliche Preisobergrenze von lediglich 50 Euro im Jahr.
Keine Pflicht zum Wechsel
Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass die Deutsche Messwesen als rein wettbewerblicher Anbieter am Markt agiert. Es besteht für Privathaushalte keinerlei Verpflichtung, das Angebot anzunehmen oder den bisherigen Messstellenbetreiber zu wechseln. Verbrauchern wird geraten, die laufenden Kosten und den konkreten Nutzen für den eigenen Haushalt in Ruhe zu vergleichen, bevor sie voreilig Verträge unterschreiben.
Für unsichere Verbraucher bieten die regionalen Verbraucherzentralen unabhängige Energierechtsberatungen an, die kostenlos über gesetzliche Vorgaben, Kosten und die genauen Voraussetzungen für intelligente Messsysteme aufklären.